Die Abteilung Regalien unserer Kanzlei unterstützt und berät staatliche Behörden (auf föderaler, regionaler, kommunaler oder lokaler Ebene), aber auch private Unternehmen und Privatpersonen.
So etwa kann sie ein Unternehmen, das sich in Belgien niederlassen möchte, begleiten, um es über die rechtlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der öffentlichen Auftragsvergabe, der Stadtplanung, Enteignung usw. informieren.
Darüber hinaus kann sie die staatlichen Behörden bei der Schaffung neuer Einrichtungen, etwa der eines autonomen kommunalen Unternehmens, oder bei dem Aufbau von öffentlich–privaten Partnerschaften begleiten.
Die Abteilung Regalien verfügt über weitreichende Erfahrungen mit dem belgischen Verwaltungsgericht (dem Conseil d’État), dem Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichten, die bei Streitigkeiten, die die Verwaltungsbehörden betreffen, angerufen werden.
Die Abteilung Regalien setzt sich aus Anwälten zusammen, die über eine eingehende Kenntnis des Verwaltungsrechts verfügen.