Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die von den Anwälten, die die Kanzlei Lexing bilden, für ihre Mandanten erbracht werden. Jedes Mal, wenn ein Mandant die Dienste von Lexing in Anspruch nimmt, wird davon ausgegangen, dass er die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kennt und sie vorbehaltlos akzeptiert. Eventuell entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von Lexing ausdrücklich, vorab und schriftlich akzeptiert werden. Sofern Lexing nicht eine neuere Version veröffentlicht oder in irgendeiner Form mitteilt, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Beziehungen zwischen den Parteien. Jede Ergänzung, Änderung oder Abweichung muss ausdrücklich und vorab schriftlich von Lexing akzeptiert werden.
Team
Auch wenn der Mandant mit einem bestimmten Anwalt der Kanzlei Lexing einen Vertrag abschließt, wird davon ausgegangen, dass der Vertrag zwischen dem Mandanten und der Kanzlei besteht, und Lexing entscheidet frei über die Zuweisung einzelner Aufgaben an einen bestimmten Anwalt oder den Austausch eines Anwalts durch einen anderen, ohne dass der Mandant dagegen Einspruch erheben kann. Lexing kann auch nach eigenem Ermessen Anwälte, die nicht der Kanzlei angehören, mit der Erfüllung bestimmter Aufgaben beauftragen.
Ausführungsfristen
Lexing verpflichtet sich, seine Leistungen innerhalb angemessener Fristen zu erbringen und im Falle von speziell vereinbarten Fristen angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um diese einzuhalten. Lexing kann in keinem Fall für Fristüberschreitungen haftbar gemacht werden, die dem Kunden, Dritten oder höherer Gewalt zuzuschreiben sind.
Im Falle einer Beratung des Kunden, der Verbraucher ist, über die Website, beginnt Lexing mit der Ausführung der Leistungen erst nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Wenn der Kunde wünscht, dass Lexing sofort mit der Ausführung der Leistungen beginnt, muss er dies ausdrücklich verlangen und damit anerkennen, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald der Vertrag vollständig erfüllt ist. Wenn er einen solchen Antrag auf sofortige Ausführung stellt und dann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, bevor der Vertrag vollständig erfüllt ist, stellt Lexing dem Verbraucherkunden ein Honorar und Kosten in Rechnung, die anteilig für die Leistungen berechnet werden, die zu dem Zeitpunkt bereits erbracht wurden, zu dem der Verbraucherkunde Lexing über die Ausübung seines Widerrufsrechts informiert hat. Ein Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang 2 des Buches XIV des Wirtschaftsgesetzbuches ist hier verfügbar.
Berufsgeheimnis und deontologische Ausnahme
Die Anwälte der Kanzlei Lexing unterliegen dem Berufsgeheimnis. Alle von Lexing an den Mandanten übermittelten Briefe, Stellungnahmen, Verfahrensschriften usw. werden unter der ausdrücklichen Bedingung übermittelt, dass der Mandant sie vertraulich behandelt. Der Mandant darf den Inhalt nur mit der ausdrücklichen, vorherigen und schriftlichen Zustimmung von Lexing an Dritte weitergeben.
Bei der Beantwortung eines öffentlichen Auftrags oder einer privaten Ausschreibung für juristische Dienstleistungen kann Lexing unter strenger Einhaltung des anwaltlichen Berufskodexes die Namen der Mandanten, für die sie in dem betreffenden Bereich tätig ist oder war, offenlegen, ebenso wie sie Informationen im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand in den Fällen, die sie bearbeitet oder bearbeitet hat, zur Verfügung stellen kann. Die übermittelten Informationen betreffen in keinem Fall das Privatleben des Kunden. Der Mandant erklärt sich mit der Weitergabe einverstanden, die ad nutum widerrufbar ist.
Geistiges Eigentum
Die von Lexing stammenden Meinungen, Ansichten, Schriften usw. sind durch die Rechte des geistigen Eigentums geschützt und dürfen nur mit der ausdrücklichen, vorherigen und schriftlichen Zustimmung von Lexing verwendet oder vervielfältigt werden. Sie sind klienten- und situationsspezifisch und können nicht ohne eine erneute Analyse durch Lexing auf andere Situationen oder Personen übertragen werden.
Haftung, Versicherung und Garantie
Die vertragliche und außervertragliche Haftung von Lexing sowie aller Anwälte, die in der Kanzlei oder für sie arbeiten, für alle materiellen oder immateriellen Schäden (wie insbesondere moralische Schäden, Verlust von Kunden, Produktion, Zeit, Daten, Geschäftsmöglichkeiten, …), die dem Mandanten zugefügt werden, ist auf die Deckungssumme des Berufshaftpflichtversicherers von Lexing beschränkt (die im Einzelfall anwendbare Summe wird dem Mandanten von Lexing auf dessen erste Anfrage mitgeteilt).
Die Berufshaftpflicht, der bei Lexing tätigen und bei einer Anwaltskammer in Belgien eingetragenen Anwälte, ist durch eine kollektive Versicherungspolice abgedeckt, die vom Ordre des Barreaux Francophones et Germanophones (OBFG) oder vom Orde van Vlaamse Balies (OVB) abgeschlossen wurde.
Die Anwälte der OBFG sind bei der Ethias Assurance (unter der Nummer 0165 zugelassener Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Rue des Croisiers, 24, 4000 Lüttich) versichert.
Was das OVB betrifft, so sind seine Anwälte bei der Versicherungsgesellschaft Amlin Europe NV (mit Hauptsitz in Amstelveen, Niederlande, RC Nr. 33055009, mit einer Niederlassung in Belgien ZDU 0416.056.358, eingetragenes Unternehmen unter Code 0745, 1030 Schaerbeek, boulevard du Roi Albert II, 37) versichert, die mit einem Anteil von 70% der Versicherer ist. Mitversicherer sind mit einem Anteil von 25% die Zurich Insurance plc (mit der Niederlassung in der Da Vincilaan, 5, 1930 Zaventem) und mit einem Anteil von 5% die Aktiengesellschaft KBC Versicherungen, (mit dem eingetragenen Sitz Professor R. Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven).
Diese Policen decken die Aktivitäten von Lexing, die weltweit, mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada, von den Versicherten ihres Büros in Belgien durchgeführt werden, bis zu einer Höhe von 2.500.000 EUR ab.
Der Mandant stellt Lexing, die in der Kanzlei oder für sie tätigen Anwälte von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Ausführung eines Auftrags durch Lexing im Namen des Mandanten geltend gemacht werden, außer im Falle eines Fehlers von Lexing.
Fakturierung
Sofern zwischen dem Mandanten und der Kanzlei nichts anderes vereinbart wurde, stellt Lexing ihre Leistungen und Kosten auf der Grundlage ihrer üblichen Sätze in Rechnung, die von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung an die Preis- und Marktentwicklung angepasst werden. Lexing behält sich das Recht vor, vor Erbringung einer Leistung die Zahlung eines Vorschusses zu verlangen.
Bei einer Bestellung über das Modul E-Services akzeptiert der Kunde, dass die Rechnung für seine Beratung oder den Kauf eines Pakets oder einer Mustervereinbarung elektronisch erfolgt, es sei denn, der Kunde hat bei der Bestellung ausdrücklich die Zusendung einer Rechnung in Papierform verlangt.
Jede Reklamation bezüglich einer Rechnung muss innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung per Einschreiben an Lexing gerichtet werden. Andernfalls wird die Rechnung unwiderruflich als akzeptiert betrachtet.
Zahlung
Alle Rechnungen von Lexing sind bar und ohne Abzug am Sitz von Lexing oder auf das angegebene Bankkonto zu zahlen. Die Kosten für die Zahlung oder den Geldwechsel gehen zu Lasten des Kunden.
Für jede bei Fälligkeit nicht bezahlte Rechnung werden nach Versand einer Mahnung und nach Ablauf einer Frist von vierzehn Kalendertagen, die beginnt am dritten Arbeitstag nach dem Tag des Versands der Mahnung auf Papier oder am Kalendertag nach dem Tag des Versands der Mahnung auf elektronischem Wege, Verzugszinsen in Höhe des um acht Prozentpunkte erhöhten Basiszinssatzes gemäß Artikel 5, Absatz 2 des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ab dem Kalendertag, der auf den Tag des Versands der Mahnung folgt, und eine pauschale Entschädigung als Strafklausel erhoben in Höhe von:
- 20 Euro, wenn der geschuldete Betrag 150 Euro nicht übersteigt;
- 30 Euro zuzüglich 10 % des geschuldeten Betrags für den Teilbetrag zwischen 150,01 und 500 Euro, wenn der geschuldete Betrag zwischen 150,01 und 500 Euro liegt;
- 65 Euro zuzüglich 5 % des geschuldeten Betrags für den 500 Euro übersteigenden Teilbetrag bis zu einem Höchstbetrag von 2 000 Euro, wenn der geschuldete Betrag 500 Euro übersteigt.
Die Nichtbezahlung einer einzigen Rechnung in einer Akte berechtigt den beauftragten Anwalt, seine Tätigkeit in allen Akten auszusetzen und die sofortige Zahlung aller Kosten und Honorare in allen im Namen des Mandanten eröffneten Akten zu verlangen.
Der Mandant trägt allein das Risiko, dass die Intervention des beauftragten Anwalts aufgrund der Nichtbezahlung der an ihn gerichteten Rechnungen ausgesetzt wird.
Unvorhersehbare oder unvorhergesehene Umstände
Wenn nach Abschluss des Vertrags unvorhersehbare oder unvorhergesehene Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrags durch Lexing erschweren oder verteuern, ist Lexing berechtigt, ihre Verpflichtungen auszusetzen oder angemessen anzupassen.
Anwendbares Gesetz und zuständiges Gericht
Auf die Beziehungen zwischen Lexing und dem Mandanten findet belgisches Recht Anwendung. Im Falle von Streitigkeiten sind die Gerichte der Hauptkammer, der der für den Fall des Mandanten zuständige Partner angehört, ausschließlich zuständig, aber Lexing kann die Klage auch vor dem Gericht des Wohnsitzes oder des Sitzes des Mandanten erheben.
Nichtigkeit
Sollte eine Klausel oder ein Teil einer Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig oder nicht anwendbar erklärt werden, bleiben alle anderen Klauseln weiterhin anwendbar.
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Lexing behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf jederzeit anzupassen. Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden durch Aushang auf der Plattform mitgeteilt.
Diese Änderungen und Ergänzungen treten nach ihrer Veröffentlichung auf der Plattform für alle neuen Dienstanfragen in Kraft. Für frühere Dienstanfragen gilt die Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt der betreffenden Dienstanfrage gültig war.
Letzte Aktualisierung: 1. August 2023