Die Teams der Kanzlei, die schon immer die disruptivsten technologischen Entwicklungen begleitet hat und bereits Unternehmen in den Bereichen VR/AR, Blockchain, Kryptowährungen und NFT berät, sind in der Lage, auf alle rechtlichen Bedürfnisse der Akteure des Metaversums einzugehen:
Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Metaversum-Anwalt muss die Kanzlei folgende Leistungen erbringen:
- Rechtliche Unterstützung bei der Verwaltung von Projekten im Metaversum (Projektsteuerung, Begleitung bei der Festlegung der Strategie, der rechtlichen Durchführbarkeit, dem Erwerb von Grundstücken, dem Einsatz, der Schaffung und dem Verkauf von NFT…),
- Begleitung bei der Herstellung und Aufrechterhaltung der Konformität mit der DSGVO im Metaversum,
- Schutzstrategie im Zusammenhang mit den Anwendungen des Metaversums (geistiges und gewerbliches Eigentum, Datenbanken…), der Aufwertung von Vermögenswerten und generell der Innovation.
- Ethik und Menschenrechte (Achtung der Privatsphäre, Würde des Menschen, Schutz persönlicher und sensibler Daten).