Unsere Teammitglieder unterstützen Sie bei all Ihren Projekten im Metaversum, unabhängig davon, ob Sie bereits im Metaversum tätig sind oder ob Sie dort einsteigen möchten.
Metaversums, diese virtuellen Gebilde, in denen die Nutzer über ihren Avatar oder digitalen Zwilling eine individuelle oder kollektive Existenz führen können, werden unsere Interaktionen umwälzen.
Viele Unternehmen haben sich diesen Paralleluniversen, die die Verbreitung der virtuellen und erweiterten Realität verankern und heute wichtige wirtschaftliche Perspektiven darstellen, bereits angeschlossen oder beabsichtigen, dies zu tun.
Die Teams der Kanzlei, die schon immer die disruptivsten technologischen Entwicklungen begleitet hat und bereits Unternehmen in den Bereichen VR/AR, Blockchain, Kryptowährungen und NFT berät, sind in der Lage, auf alle rechtlichen Bedürfnisse der Akteure des Metaversums einzugehen:
- Personenbezogene Daten: Da ein Metaversum eine Verarbeitung hochsensibler personenbezogener Daten darstellt, findet die DSGVO Anwendung.
- Geistiges Eigentum: Die Inhaber von Rechten an geistigem Eigentum (Urheberrecht) und gewerblichen Schutzrechten (Marken, Geschmacksmuster) müssen im Metaversum geschützt werden.
- Zivil- und strafrechtliche Haftung: Wie kann man im Metaversum Verhaltensweisen erfassen, die im realen Leben verboten sind? Wie können Betrug und Identitätsdiebstahl durch die Verwendung von Avataren im Metaversum verhindert werden?
- Blockchain und NFT: Das Metaversum beruht weitgehend auf dieser Technologie, mit deren Hilfe es möglich sein wird, alle Transaktionen, die mit der Kryptowährung, dem im Metaversum verwendeten Zahlungsmittel, durchgeführt wurden, zurückzuverfolgen.